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Zulassung4 Minuten Lesezeit05. Mai 2026

Umschreibung nach Wohnortwechsel: Neues Kennzeichen, gleicher Halter

Nach einem Umzug in einen anderen Bezirk müssen Sie das Fahrzeug umschreiben lassen. Wie das digital geht und was das kostet.

Wann ist eine Umschreibung nötig?

Eine Umschreibung ist erforderlich, wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen. Das Kennzeichen muss geändert werden, da es das Unterscheidungszeichen des Bezirks trägt. Die Frist für die Ummeldung beträgt in der Regel 1 Monat nach Adressänderung.

Kann ich das alte Kennzeichen behalten?

Nein — das Unterscheidungszeichen ist bezirksspezifisch. Sie erhalten ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel Ihres neuen Zulassungsbezirks. Allerdings können Sie den Buchstaben- und Zahlenanteil als Wunschkombination übernehmen, sofern er im neuen Bezirk verfügbar ist.

Benötigte Unterlagen

Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, Personalausweis mit neuer Anschrift (nach Ummeldung im Einwohnermeldeamt), eVB-Nummer für das neue Kennzeichen, gültige Hauptuntersuchung.

UmschreibungWohnortwechselneuer BezirkUmmeldung Fahrzeug

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Häufig gestellte Fragen

Muss ich mich zuerst beim Einwohnermeldeamt anmelden?

Ja — die Wohnsitzanmeldung beim Einwohnermeldeamt muss vor der Fahrzeug-Umschreibung erfolgen. Klickzulassung prüft die Adresse automatisch gegen den angegebenen Zulassungsbezirk.

Was kostet die Umschreibung?

Behördengebühr zwischen 26,00 und 46,90 €, plus neue Kennzeichen-Schilder (ca. 15–25 € beim Schilderpräger) und 29 € Plattformgebühr bei Klickzulassung.