Glossar
Fachbegriffe der Fahrzeugzulassung, verständlich erklärt.
Stand 2026-06-04
Rund um die Zulassung kursieren viele Abkürzungen. Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe in Kundensprache.
- i-Kfz
- Internetbasierte Fahrzeugzulassung: das bundesweite Online-Verfahren, mit dem Zulassungsvorgänge digital abgewickelt werden.
- FZV
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung: die rechtliche Grundlage für die Zulassung von Fahrzeugen in Deutschland.
- FIN
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer: die 17-stellige, weltweit eindeutige Kennung eines Fahrzeugs. Sie steht in der Zulassungsbescheinigung und am Fahrzeug selbst.
- eVB
- Elektronische Versicherungsbestätigung: ein siebenstelliger Code Ihrer Kfz-Versicherung, der die Haftpflicht für die Zulassung nachweist.
- ZB I
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): das Dokument, das im Fahrzeug mitzuführen ist.
- ZB II
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): der Eigentumsnachweis. Er gehört nicht ins Fahrzeug, sondern sicher aufbewahrt.
- Halter
- Die Person oder das Unternehmen, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist. Der Halter ist nicht zwingend der Eigentümer.
- HU
- Hauptuntersuchung: die regelmäßige technische Prüfung der Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs.
- HU-Plakette
- Die farbige Plakette auf dem hinteren Kennzeichen. Sie zeigt Monat und Jahr der nächsten Hauptuntersuchung.
- Zulassungssiegel
- Das runde Stempelsiegel auf den Kennzeichen, mit dem die zuständige Stelle die Plaketten versiegelt.
- Wunschkennzeichen
- Eine frei wählbare Buchstaben- und Zahlenkombination, die vorab reserviert werden kann.
- QES
- Qualifizierte elektronische Signatur: ein rechtssicherer digitaler Nachweis nach eIDAS, mit dem die Identität ohne Behördentermin bestätigt wird.
- Neuzulassung
- Die erstmalige oder erneute Anmeldung eines Fahrzeugs auf einen Halter.
- Umschreibung
- Halterwechsel oder Wechsel des Zulassungsbezirks für ein bereits zugelassenes Fahrzeug.
- Wiederzulassung
- Die erneute Zulassung eines zuvor außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs.
- Außerbetriebsetzung
- Die Stilllegung eines Fahrzeugs, das danach nicht mehr im öffentlichen Verkehr bewegt werden darf.
