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Glossar

Fachbegriffe der Fahrzeugzulassung, verständlich erklärt.

Stand 2026-06-04

Rund um die Zulassung kursieren viele Abkürzungen. Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe in Kundensprache.

i-Kfz
Internetbasierte Fahrzeugzulassung: das bundesweite Online-Verfahren, mit dem Zulassungsvorgänge digital abgewickelt werden.
FZV
Fahrzeug-Zulassungsverordnung: die rechtliche Grundlage für die Zulassung von Fahrzeugen in Deutschland.
FIN
Fahrzeug-Identifizierungsnummer: die 17-stellige, weltweit eindeutige Kennung eines Fahrzeugs. Sie steht in der Zulassungsbescheinigung und am Fahrzeug selbst.
eVB
Elektronische Versicherungsbestätigung: ein siebenstelliger Code Ihrer Kfz-Versicherung, der die Haftpflicht für die Zulassung nachweist.
ZB I
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): das Dokument, das im Fahrzeug mitzuführen ist.
ZB II
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): der Eigentumsnachweis. Er gehört nicht ins Fahrzeug, sondern sicher aufbewahrt.
Halter
Die Person oder das Unternehmen, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist. Der Halter ist nicht zwingend der Eigentümer.
HU
Hauptuntersuchung: die regelmäßige technische Prüfung der Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs.
HU-Plakette
Die farbige Plakette auf dem hinteren Kennzeichen. Sie zeigt Monat und Jahr der nächsten Hauptuntersuchung.
Zulassungssiegel
Das runde Stempelsiegel auf den Kennzeichen, mit dem die zuständige Stelle die Plaketten versiegelt.
Wunschkennzeichen
Eine frei wählbare Buchstaben- und Zahlenkombination, die vorab reserviert werden kann.
QES
Qualifizierte elektronische Signatur: ein rechtssicherer digitaler Nachweis nach eIDAS, mit dem die Identität ohne Behördentermin bestätigt wird.
Neuzulassung
Die erstmalige oder erneute Anmeldung eines Fahrzeugs auf einen Halter.
Umschreibung
Halterwechsel oder Wechsel des Zulassungsbezirks für ein bereits zugelassenes Fahrzeug.
Wiederzulassung
Die erneute Zulassung eines zuvor außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs.
Außerbetriebsetzung
Die Stilllegung eines Fahrzeugs, das danach nicht mehr im öffentlichen Verkehr bewegt werden darf.