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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für die unter app.klickzulassung.de bereitgestellte digitale Zulassungs-Dienstleistung der SAM Link GmbH.

Stand 2026-06-02

Die SAM Link GmbH ist als Anbieterin einer Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr verpflichtet, ihr Angebot barrierefrei bereitzustellen. Maßgeblich ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) umsetzt und seit dem 28. Juni 2025 gilt, in Verbindung mit der zugehörigen Verordnung (BFSGV). Technischer Maßstab ist die harmonisierte Norm EN 301 549, die auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA verweist.

Stand der Vereinbarkeit

Wir streben für app.klickzulassung.de die vollständige Vereinbarkeit mit den Anforderungen des BFSG und der BFSGV nach dem Maßstab der EN 301 549 (WCAG 2.2 AA) an. Die Dienstleistung ist nach unserer Selbstbewertung weitgehend konform; einzelne, nachfolgend benannte Inhalte werden derzeit noch nachgezogen.

Anwendungsbereich dieser Erklärung

Diese Erklärung erstreckt sich auf folgende Bereiche der Dienstleistung:

  • Öffentliche Informations- und Marketing-Seiten
  • Anmeldung und Authentifizierung (Login, Passwort-Zurücksetzung)
  • Mandanten-Portal mit dem Online-Zulassungs-Assistenten (/portal/*)
  • Rechnungs- und Dokumentenbereich für angemeldete Nutzerinnen und Nutzer

Nicht von dieser Erklärung erfasst sind Inhalte Dritter, auf die wir lediglich verlinken (etwa Internetauftritte der Zulassungsbehörden oder des Kraftfahrt-Bundesamtes), sowie von Nutzerinnen und Nutzern selbst hochgeladene Dokumente.

Bereits umgesetzt

  • Semantisches HTML (header, main, nav, footer) und logische Überschriften-Hierarchie
  • Vollständige Tastatur-Bedienbarkeit aller interaktiven Elemente
  • Sichtbarer Fokus-Indikator mit mindestens 3:1 Kontrast
  • Berücksichtigung von prefers-reduced-motion (Animationen werden reduziert oder abgeschaltet)
  • Touch-Ziele mit mindestens 44 px Kantenlänge (Mobile-First)
  • Kontrast-Verhältnisse von mindestens 4,5:1 (Fließtext) bzw. 3:1 (Großtext)
  • Deklarierte Inhalts-Sprache lang="de" und beschriftete Formularfelder
  • Aussagekräftige Alternativtexte für alle nicht-dekorativen Grafiken

Noch nicht vollständig barrierefreie Inhalte und Begründung

Die folgenden Punkte sind nach unserer Bewertung noch nicht vollständig konform. Soweit eine kurzfristige vollständige Umsetzung mit einer unverhältnismäßigen Belastung im Sinne des BFSG verbunden wäre, stellen wir die betroffenen Informationen auf Anfrage in einer zugänglichen Alternativform bereit.

  • Ein unabhängiges externes Konformitäts-Audit nach EN 301 549 ist beauftragt und wird fortlaufend in Korrekturen überführt.
  • Tests mit assistiven Technologien (Screenreader NVDA und JAWS, Vergrößerungssoftware) werden derzeit in den Abnahmeprozess integriert; vereinzelte Bedienelemente können bis zum Abschluss noch unvollständige Sprachausgaben aufweisen.
  • Eingebettete PDF-Dokumente amtlicher Vorlagen (z. B. Vollmachts- und Bescheid-Vorlagen) folgen der Struktur der Behörden-Originale; eine vollständig getaggte Fassung wird sukzessive ergänzt.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Barrieren aufgefallen oder benötigen Sie Inhalte in einer zugänglichen Alternativform, wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechstelle für Barrierefreiheit:

barrierefreiheit@klickzulassung.de

Wir bestätigen den Eingang zeitnah und beantworten Ihr Anliegen innerhalb von sechs Wochen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Ihre Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die für die Marktüberwachung nach dem BFSG zuständige Stelle wenden. Die Überwachung obliegt den Ländern; zentral koordiniert wird sie durch die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF). Für die in Köln ansässige SAM Link GmbH ist die Marktüberwachungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig.

Hinweis zu behördlichen Online-Verfahren

Soweit im Zuge einer Zulassung mit den Online-Auftritten öffentlicher Stellen (Zulassungsbehörden, Kraftfahrt-Bundesamt) interagiert wird, unterliegen diese der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in der Verantwortung der jeweiligen Stelle. Klickzulassung selbst richtet sich als privatwirtschaftliches Angebot nach dem BFSG.