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Zulassung6 Minuten Lesezeit15. April 2026

Neuzulassung: Schritt für Schritt zum Kennzeichen

Welche Dokumente brauchen Sie für die Neuzulassung eines Fahrzeugs? Unsere vollständige Checkliste und der digitale Ablauf im Überblick.

Was ist eine Neuzulassung?

Bei einer Neuzulassung wird ein Fahrzeug erstmalig auf einen Halter zugelassen. Das ist der Fall beim Kauf eines fabrikneuen Autos oder eines Importfahrzeugs ohne vorherige deutsche Zulassung. Im Gegensatz zur Wiederzulassung existiert noch kein deutsches Kennzeichen.

Benötigte Unterlagen

Sie benötigen: Fahrzeugbrief (ZB Teil II) bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC), elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), gültigen Personalausweis oder Reisepass, bei Firmenzulassung: Handelsregisterauszug und Vollmacht. Digital über Klickzulassung soll der Behördengang vollständig entfallen (Anbindung in KBA-Freigabe).

Der digitale Prozess mit i-Kfz Stufe 4

Über die i-Kfz-Stufe-4-Schnittstelle wird Klickzulassung nach Freigabe mit der zuständigen Zulassungsbehörde kommunizieren. Sie laden Dokumente hoch, bestätigen mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) oder eID — und erhalten Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung per Versand.

Kosten und Bearbeitungszeit

Die Behördengebühr beträgt je nach Zulassungsbezirk zwischen 26,00 und 46,90 €. Der Klickzulassung-Plattform-Service kostet 29 € pro Vorgang. Wunschkennzeichen sind separat reservierbar. Die Bearbeitungsdauer legt die zuständige Zulassungsbehörde fest.

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Häufig gestellte Fragen

Kann ich das Kennzeichen selbst wählen?

Wenn das Wunschkennzeichen frei ist, reservieren Sie es direkt im Wizard. Die Echtzeit-Verfügbarkeitsprüfung bei der Behörde ist vorgesehen, sobald die Anbindung freigegeben ist.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen bearbeitet die zuständige Zulassungsbehörde den Antrag. Die Bearbeitungsdauer legt die Behörde fest.

Was ist die eVB-Nummer?

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist ein 7-stelliger alphanumerischer Code Ihres Kfz-Versicherers. Er bestätigt der Behörde, dass das Fahrzeug versichert ist.