Direkt zum Inhalt
Alle Ratgeber
Zulassung5 Minuten Lesezeit20. April 2026

Wiederzulassung: Abgemeldetes Fahrzeug zurück auf die Straße

Fahrzeug war stillgelegt und soll wieder zugelassen werden? Wir erklären den Unterschied zur Neuzulassung und was Sie brauchen.

Wiederzulassung vs. Neuzulassung

Eine Wiederzulassung erfolgt, wenn ein Fahrzeug bereits zugelassen war, aber außer Betrieb gesetzt wurde. Im Gegensatz zur Neuzulassung liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II bereits vor. Das Fahrzeug hat möglicherweise noch das alte Kennzeichen reserviert.

Benötigte Dokumente

Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, aktuelle Hauptuntersuchung (HU-Plakette gültig), elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), Personalausweis des Halters. Optional: Wunschkennzeichen, sofern das alte nicht mehr reserviert.

Hauptuntersuchung nicht vergessen

Ist die TÜV-/DEKRA-Plakette abgelaufen, muss vor der Wiederzulassung eine neue HU durchgeführt werden. Klickzulassung gibt im Wizard einen Hinweis, wenn das Abmeldedatum mehr als 24 Monate zurückliegt.

WiederzulassungStilllegung aufhebenAußerbetriebsetzung rückgängig

Bereit, es digital zu erledigen?

Wiederzulassung starten

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mein altes Kennzeichen behalten?

Ja, sofern das Kennzeichen reserviert wurde (max. 12 Monate nach Abmeldung in den meisten Bezirken). Klickzulassung soll beim Einreichen automatisch prüfen, ob Ihre Reservierung noch aktiv ist (Anbindung in KBA-Freigabe).

Was kostet eine Wiederzulassung?

Behördengebühr zwischen 26,00 und 46,90 € je Bezirk, plus 29 € Plattformgebühr. Kein Kennzeichenversand nötig, wenn das alte Kennzeichen verwendet wird.