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Zulassung4 Minuten Lesezeit15. Mai 2026

Fahrzeug abmelden: Außerbetriebsetzung in fünf Minuten

Für die Außerbetriebsetzung brauchen Sie heute keinen Behördengang mehr. Wir erklären den digitalen Ablauf und was mit dem Kennzeichen passiert.

Wann muss ich abmelden?

Eine Außerbetriebsetzung ist sinnvoll beim Fahrzeugverkauf an einen Händler, bei längerem Nichtbetrieb (Saisonfahrzeug) oder vor dem Verschrotten. Das Fahrzeug darf danach nicht mehr im öffentlichen Verkehr genutzt werden.

Was brauche ich für die digitale Abmeldung?

Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode (aufgedruckt) sowie Ihre Identifikation per eID oder QES. Die Zulassungsbescheinigung Teil II brauchen Sie für die Abmeldung nicht.

Was passiert mit dem Kennzeichen?

Das Kennzeichen wird behördlich gesperrt. In den meisten Bezirken können Sie es für bis zu 12 Monate reservieren, um es bei einer Wiederzulassung zu behalten. Klickzulassung fragt bei der Abmeldung, ob Sie die Reservierung wünschen.

AbmeldungAußerbetriebsetzungStilllegungKennzeichen entwerten

Bereit, es digital zu erledigen?

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Häufig gestellte Fragen

Spare ich Kfz-Steuer, wenn ich abmelde?

Ja — ab dem Tag der Abmeldung entfällt die Kfz-Steuerpflicht. Die bereits gezahlte Steuer wird anteilig erstattet.

Brauche ich die Original-Stempelplaketten?

Für die digitale Abmeldung nicht. Die Plaketten werden nach Abmeldung ungültig — wenn Sie das Kennzeichen nicht reservieren, sollten Sie es entsorgen oder einsenden.