Datenschutz bei Kfz-Daten: Was Behörden speichern dürfen
Welche Fahrzeug- und Halterdaten werden bei der Zulassung gespeichert? Welche Rechte haben Sie als Betroffene Person nach DSGVO?
Was wird beim KBA gespeichert?
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg führt das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR). Darin werden Fahrzeug- und Halterdaten sowie Zulassungshistorie gespeichert. Rechtsgrundlage ist das Straßenverkehrsgesetz (StVG) §§ 31ff.
Ihre Rechte nach DSGVO
Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16) und unter bestimmten Umständen auf Löschung (Art. 17). Anfragen an das KBA können schriftlich oder per Online-Formular gestellt werden. Klickzulassung speichert Vorgangsdaten separat und bietet im Mandantenportal eigene DSGVO-Self-Service-Funktionen.
Wie schützt Klickzulassung Ihre Daten?
Alle Vorgangsdaten sind mandantenweise isoliert (Row-Level Security). Übertragung erfolgt ausschließlich per TLS 1.3. Halterdaten werden nach Abschluss des Vorgangs nach gesetzlichen Fristen (5 Jahre) gelöscht. Eine vollständige DSGVO-Datenschutzerklärung finden Sie unter /datenschutz.
Bereit, es digital zu erledigen?
Unsere Datenschutzerklärung lesenHäufig gestellte Fragen
Wer darf Halterdaten beim KBA abfragen?
Nur berechtigte Stellen gemäß StVG §§ 35-37: Behörden, Versicherungen mit Schaden-Anlass, Rechtsanwälte zur Anspruchsverfolgung und der Halter selbst.
Kann ich meine Daten bei Klickzulassung löschen lassen?
Ja — im Mandantenportal unter Datenschutz können Sie eine Löschung beantragen. Der Antrag wird innerhalb von 30 Tagen bearbeitet. Gesetzlich aufbewahrungspflichtige Daten (§ 257 HGB, § 147 AO) müssen für die gesetzliche Frist aufbewahrt bleiben.
